Altlastenmanagement – Flächenrecycling

Der umgangssprachliche Begriff Altlast bezeichnet einen abgrenzbaren Teil des Untergrun-des, der infolge früherer menschlicher Tätigkeiten gesundheits- oder umweltschädliche Ver-änderungen des Bodens oder des Grundwassers aufweist, wodurch die durch Rechtsnor-men geschützte Mindestqualität nicht mehr gegeben ist.

Die Erfassung von Altlastenverdachtsflächen ist in Deutschland weit fortgeschritten; dabei wurden mehr als 360.000 Flächen erfasst und in Altlastenkatastern bei den zuständigen Behörden dokumentiert. Ein festgestellter Altlastenverdacht führt im allgemeinen zu einem Wertverlust des Grundstückes, so dass spätestens bei geplanter Nutzungsänderung oder Verkaufsabsicht der Bedarf besteht, den Verdacht mit geeigneten Untersuchungen abzuklären. Viele Altlastenuntersuchungen werden daher im Zuge des Flächenrecycling ausgelöst.

Auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfolgt nach i. d. R. mehreren Untersuchungsschritten die Gefährdungsabschätzung für die Verdachtsfläche durch die zuständige Umweltbehörde. Wird die Fläche als Altlast eingestuft, ist im nächsten Schritt über die Sanierung bzw. Sicherung des Schadens zu entscheiden.

Die Gefährdungsabschätzung umfasst alle Untersuchungen, Auswertungen und Bewertungen, die für die Einschätzung notwendig sind, ob eine Altlast oder schädliche Boden- und/oder Grundwasserveränderung vorliegt. Die Vorgehensweise baut auf verschiedene Erkundungsstufen auf, die bundesweit weitgehend einheitlich sind:

  • Erfassung und Erstbewertung oder Historische Erkundung

  • Orientierende Untersuchung oder Orientierende bzw. indikative Erkundung

  • Detailuntersuchung oder Nähere bzw. Gesamterkundung

  • Sanierungsuntersuchung

Als Grundlage für alle Untersuchungen gilt das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bzw. die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Daneben gibt es weitere Rechtsvorschriften zu beachten wie z. B. das Bodenschutzrecht der Länder, das Abfallgesetz der Länder, die Verwaltungsvorschrift für wassergefährdende Stoffe, die EU Wasserrahmenrichtlinie, das Bauleitplanungsrecht, das Ordnungsrecht uvm.
Da einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte die Untersuchung von Altlasten darstellt, verfügen wir über ein langjähriges Erfahrungspotential sowohl für die beschriebenen Untersuchungsphasen als auch für eine Vielzahl von unterschiedlichsten Standorten. Zur Verdeutlichung haben wir im Folgenden einen Auszug über von uns untersuchte Standorttypen aufgelistet:

  • Bahntypische Verdachtsflächen
  • Chemische Reinigungen
  • Chemische Betriebe
  • Deponien
  • Flugplätze
  • Gaswerke
  • Gerbereien
  • Metallverarbeitende Betriebe
  • Militärische Liegenschaften
  • Raffinerien
  • Rüstungsaltlasten
  • Schrottplätze
  • Tanklager
  • Tankstellen

Das stufenweise Vorgehen im Rahmen der Verdachtsflächenuntersuchungen gewährleistet eine wirtschaftlich sinnvolle Behandlung der speziellen Altlastenproblematik. Von der historischen Recherche, mit der häufig ein möglicher Altlastenverdacht schon ausgeräumt werden kann, über die Orientierungs- und Detailuntersuchung bis zur Sanierungsuntersuchung kön-nen alle Untersuchungsstufen von der M&P GEONOVA durchgeführt werden.
Falls die Behörde über konkrete Anhaltspunkte verfügt (s.o.), kann sie nach BBodSchG § 9 (2) anordnen, dass der Grundstückseigentümer bzw. der Verursacher die notwendigen Un-tersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchführen lässt. Falls sich durch die Untersuchungen der Altlastenverdacht bestätigt, können Sicherungs-, Beschränkungs- oder Sanierungsmaßnahmen angeordnet werden.

Grundstückeigentümer bzw. Unternehmer, die behördliche Anordnungen abwarten, werden in die Defensive gedrängt. An diesem Punkt können Sie nicht mehr agieren sondern nur noch reagieren!

Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Durch eine interne Bestandsaufnahme der eigenen Altlastensituation werden Sie in die Lage versetzt, bei Gesprächen mit den zuständigen Behörden die weitere Vorgehensweise bei der Behandlung von problematischen Standorten entscheidend mit zu gestalten. Sie gehen vorbereitet in Verhandlungen über Grundstückgeschäfte und in Gespräche mit Banken. Und nicht zuletzt können Sie auf der Grundlage der eigenen Sachverhaltsermittlung behördlichen Vorgaben eigene Vorschläge entgegen setzen. Falls doch eine Sanierung oder Sicherung notwendig wird, sind Sie frühzeitig in der Lage, wirtschaftliche und kostengünstige Sanie-rungsverfahren auszuwählen.

Eine offensive Herangehensweise an die Altlastenproblematik auf eigenen Grundstücken wird sich immer auszahlen!

Haben Sie weitere Fragen, so nehmen Sie doch einfach telefonischen Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns eine Email.